Wir haben die Zulassung aller Kassen (gesetzlich, privat, BG). Die Behandlungen werden aufgrund einer Heilmittelverordnung durchgeführt.
Gesetzlich versicherte Patienten, haben pro Rezept eine Zuzahlung beim ersten Termin zu leisten, die von den Heilmitteln (KG, MT, KGG etc.) abhängig ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Minderjährige und Zuzahlungsbefreite (bitte Befreiungsausweis beim ersten Termin vorlegen!).
Privatpatienten und Patienten mit Beihilfe können einen Kostenvoranschlag anfordern und erhalten eine Rechnung, nachdem alle Therapieeinheiten stattgefunden haben.
Bei privaten Physiotherapieleistungen ohne Heilmittelverordnung muss bitte eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Vielen Dank!